Die Beziehungen zwischen Rom und der FSSPX: Die verqueren Interpretationen des Pater Thouvenot, Generalsekretär der FSSPX

Während das geplante Abkommen zwischen Rom und der FSSPX weiterhin zu Spaltungen innerhalb der Bruderschaft führt, gab Pater Thouvenot dem Mitteilungsblatt des deutschen Distrikts am 16. Februar 2018 ein Interview. Ein Interview, das die Wenigsten überrascht.

Nachdem er seine Rolle als Generalsekretär der Bruderschaft Sankt Pius X. erläuterte und den Ablauf des im Juli stattfindenden Generalkapitels erklärt hat, behauptet er:

„Ja, unsere Statuten sehen in IV, 2 vor, dass die Priesterbruderschaft „die nötigen Schritte unternehmen wird, um den Status eines Institutes päpstlichen Rechts zu erlangen“. Das war übrigens auch das Anliegen von Erzbischof Lefebvre gegen die ungerechte und illegale Auflösung der Priesterbruderschaft im Jahr 1975 und zu der Zeit der Anerkennungsvorschläge, die er im Jahr 1987 formulierte. Diese Frage unseres regulären Status ist jedoch eine Konsequenz der anormalen Lage der Kirche und des harten Vorgehens gegen uns. Wir sind katholisch, römisch, zutiefst mit dem Papst und der Hierarchie der Kirche verbunden, aber eben im katholischen Glauben. Wir folgen dem Papst als dem Stellvertreter Christi und Nachfolger des heiligen Petrus, nicht Luther oder Lamennais. Wir erkennen das Lehramt, die Autorität des Papstes und der Konzilien an, aber eben in der Kontinuität der Tradition und nicht in den Neuerungen, die den Glauben, die Liturgie und die Lehre der Kirche verderben.

Um also auf Ihre Frage zu antworten: Es ist wahrscheinlich, dass sich die Frage des Status einer Personalprälatur auf dem Generalkapitel stellt. Der Generalobere jedoch leitet allein die Priesterbruderschaft, und er trägt die Verantwortung für die Beziehungen der Tradition zum Heiligen Stuhl. Im Jahr 1988 hat Erzbischof Lefebvre diesen Punkt ganz deutlich hervorgehoben.“

Zwei dieser Punkte sind in jeder Hinsicht falsch. Da es sich dabei aber bedauerlicherweise um bedeutende Punkte handelt, bedarf es im Nachfolgenden einer Richtigstellung.

1 – Beinhalten die Statuten der FSSPX tatsächlich die Forderung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein Institut päpstlichen Rechtes zu werden?

Es stimmt, dass Msgr. Lefebvre zur Zeit der Gründung der FSSPX 1970 geplant hatte, dass diese „die notwendigen Schritte unternimmt, um ein Institut päpstlichen Rechts zu werden“. Diese Erwähnung ist nur natürlich. Sie hat aber rein gar nichts mit der gegenwärtigen Situation der Kirche zu tun, die anormal ist.

Wie es sich gehört, wird eine bewilligte Kongregation wird bei ihrer Gründung nach diözesanem Recht eingerichtet. Breitet sie sich aber auf mehrere Diözesen aus, so ist es nur normal, wenn sich ihr Status zu dem einer Einrichtung päpstlichen Rechtes weiterentwickelt.

Dieser Vermerk in den Statuten der FSSPX ist daher also zeitlos. Wer aber heutzutage für ein Abkommen mit Rom wirbt, ohne zu berücksichtigen, dass der Stuhl Petri von Feinden der Kirche besetzt ist, die kanonisch gesehen der Häresie verdächtig sind, der macht sich des Verrats mitschuldig.

Mgr Lefebvre hat stets die Einheit im uneingeschränkten Bekenntnis der katholischen Wahrheit und den öffentlichen Kampf, den eine solche Einheit mit sich bringt, einer kanonischen Anerkennung vorgezogen. Denn eine solche Anerkennung hätte sogar in der von ihm gegründeten Bruderschaft zum Schweigen über die Verfehlungen und Gefahren des konziliaren Roms geführt.

Dann gibt es solche, die bereit wären, den Kampf um den Glauben aufzugeben, indem sie sagen: Kehren wir zuerst in die Kirche zurück! […] Schweigen wir über unsere Probleme mit der Lehre. […] Reden wir nicht mehr davon, dass die Messe in sich schlecht ist. […] Sagen wir nichts mehr zu den Fragen der Religionsfreiheit, über die Menschenrechte, den Ökumenismus. Schweigen wir, schweigen wir, so könnten wir dann nämlich in den offiziellen Rahmen der Kirche zurückkehren, und erst einmal im Inneren der Kirche angelangt, – Sie werden sehen – dann wird man kämpfen können, dann wird man dies und jenes vollbringen können… Das ist vollkommen falsch! Man begibt sich nicht in ein System und unterstellt sich Oberen, während man gleichzeitig sagt, man wird alles umstürzen können, wenn man nur erst einmal drinnen ist. Denn sie haben alles in der Hand, um uns zu den Garaus zu machen! Sie haben die ganze Autorität! Was uns zuallererst interessiert, ist die Bewahrung des Glaubens. Das ist unser Kampf. Daher ist die kanonische Frage, rein äußerlich, öffentlich in der Kirche zu sein, zweitrangig.“ (Msgr Lefebvre, Écône am 21. Januar 1984)

„Es ist also eine strenge Pflicht für jeden Priester, der katholisch bleiben will, sich von dieser Konzilskirche zu trennen, solange sie nicht wieder zur Tradition des Lehramtes der Kirche und des katholischen Glaubens zurückgefunden hat.“ (Msgr. Lefebvre, Geistlicher Wegweiser, „Damit die Kirche fortbestehe“, S. 834)

2 – Ist allein der Generalobere für die Beziehungen zwischen der Tradition und den Heiligen Stuhl verantwortlich?

Um jegliche Diskussion bereits im Keim zu ersticken, behauptet P. Thouvenot folgendes:

„Es ist wahrscheinlich, dass sich die Frage des Status einer Personalprälatur auf dem Kapitel stellt. Der Generalobere jedoch leitet allein die Priesterbruderschaft, und er trägt die Verantwortung für die Beziehungen der Tradition zum Heiligen Stuhl.“

Angesichts einer solchen Behauptung, sei zunächst daran erinnert, dass der Generalobere der FSSPX der Obere der FSSPX ist, und nicht etwa der „Papst“ der Tradition. Msgr. Lefebvre hat sich stets davor gehütet, so etwas zu behaupten und bekräftigte dies immer wieder ausdrücklich.

Seine unbestrittene moralische Autorität wurde nie zu einer Institution. Es ist sehr bedauerlich, dass man heute nicht mehr das Beispiel der Klugheit Msgr. Lefebvres nachahmt und den so respektvollen Umgang mit den Ordensgemeinschaften, die um die Sakramente bitten, pflegt. Heute lässt man bei der Entwicklung der Beziehungen mit Rom die befreundeten Orden links liegen und außen vor, sie werden oft weniger informiert als einfache Priester der FSSPX. Äußern sie aber ihre eigene Meinung über die Art und Weise des Umgangs mit Rom, so bezahlen sie das manchmal sogar die Verweigerung der Sakramente.

Was die FSSPX betrifft, so mag es eine Sache sein, dass der Generalobere für die Beziehungen mit Rom zuständig ist, worauf Msgr. Lefebvre sinnvoller Weise hingewiesen hatte. Aber kann man daraus schließen, dass er auch als allmächtiger Alleinentscheider in diesem Bereich handeln darf? Spielt etwa das Generalkapitel, das doch die höchste Autorität einer religiösen Gesellschaft ist (nicht hinsichtlich ihrer Regierung, aber was deren Richtlinien und manchmal auch Gesetze [1] angeht) beim Umgang mit Rom in Zeiten der Krise keine Rolle?

Bereits 2011 stellte sich in der FSSPX schmerzlich diese Frage, als sich ihr Generaloberer einfach über die Richtlinien hinwegsetzte, die das Generalkapitel 2006 beschlossen hatte. Der damalige Beschluss lautete: Kein praktisches Abkommen, wenn nicht zuvor eine lehrmäßige Einigung erfolgt ist. In der Tat wurden die Diskussionen über die Lehre 2011 abgebrochen, nachdem man die traurige Feststellung machen musste, dass im Bereich der Dogmatik völlig unvereinbare Meinungsverschiedenheit mit Rom herrscht. Doch der Generalobere setzte sich darüber hinweg, indem er dem Beispiel des konziliaren Roms folgte, das danach strebte, „die Theologen außen vor zu lassen“, um eine praktische Einigung zu erreichen.

Außerdem entschied das Generalkapitel von 2012: Sollte dem Generalobere jemals vonseiten Roms ein kanonischer Status unter akzeptablen Bedingungen angeboten werden (diese Bedingungen sind von besagtem Kapitel genau festgelegt worden), so tritt in diesem Fall das beschlussfassende Kapitel zusammen, um eine Entscheidung zu treffen. Das bedeutet, die Entscheidung ein solches Abkommen anzunehmen steht nicht dem Generaloberen zu, sondern einzig dem Generalkapitel.

Leider wurden diese Entscheidungen des Kapitels 2012 vom Generaloberen der FSSPX weitgehend ignoriert. Man behauptete, da die Errichtung einer Personalprälatur ein Motu Proprio des Papstes erfodert, das in Kraft tritt, unabhängig davon, ob es angenommen wird oder nicht (!), würde sich eben diese Errichtung einer Personalprälatur auch ohne den vorherige Beschluss des Generalkapitels vollziehen.

Schlimmer noch, man überging einfach die sechs Bedingungen, von denen das Kapitel 2012 festgelegt hatte, dass sie vor einem Abkommen erfüllt sein müssen.

Seitdem ist also klar, dass die FSSPX eine Führungskrise hat. Sie ist nicht etwa der Uneinigkeit der Priester über die Entscheidungen des Generaloberen geschuldet. Die Führungskrise, die die FSSPX derzeit durchmacht, rührt vom nachweislichen Widerspruch zwischen den Richtlinien des Generalkapitels von 2012 und den praktischen Entscheidungen ihres Generaloberen.

Schlussfolgerung

So kurz vor einem neuen Generalkapitel (Juli 2018) können wir nur dafür beten, dass die Bruderschaft Sankt Pius X. die Fackel des Kampfes gegen den Liberalismus aufs Neue entzünden möge und damit ihrer Führungskrise, die sie seit Jahren aushöhlt, ein Ende setzt. Dafür ist es unvermeidlich, die Führungsperson an der Spitze der von Msgr. Lefebvre gegründeten Gesellschaft auszutauschen.

Christian Lassale

[1] – Siehe Emile Lombart (Dekan der Fakultät für Kirchenrecht des Katholischen Instituts von Toulouse), CIC, 1985, S. 168: „In beinahe jedem Bereich hat das Generalkapitel die höchste Autorität inne, es wählt den Generaloberen und hat mehr macht als er. Das Kapitel tritt in festgelegten Abständen zusammen (bei den meisten jüngeren Instituten alle 6 Jahre) und bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Tod oder Rücktritt des Generaloberen. Bei Instituten freier Kleriker hat es die gesetzgebende Gewalt inne. Ansonsten darf es gewisse gültige Maßnahmen bis zum nächsten Kapitel ergreifen, das dieses dann bestätigen und beibehalten kann.“

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